Sachkundeprüfung für Hundehalter

Als Hundehalter mit einem Hund, der mehr als 20 Kilogramm wiegt oder der größer als 40 Zentimeter ist, müssen Sie eine verpflichtende Sachkundeprüfung in NRW ablegen.

Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen. Einerseits müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, der aus insgesamt zwanzig Fragen besteht. Andererseits findet ein Prüfungsgespräch mit uns statt.

Das Team der Dr. K.-H. Hennecken Kleintierpraxis steht Ihnen für die Ablegung der Sachkundeprüfung für Hundehalter gerne nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Prüfung

Der Fragebogen umfasst insgesamt vier Bögen mit je fünf Fragen. Diesen Fragebogen können Sie in unserer Praxis gerne vorab einsehen. Thematisch wird dabei auf die Bereiche Gesundheit, Haltung und Verhalten des Hundes eingegangen.

Die Sachkundeprüfung ist vor allem für Hundehalter von großen Hunden vorgesehen. Auch in Bezug auf die Rasse Ihres Hundes ist die verpflichtende Ablegung der Prüfung erforderlich, wenn es sich um einen sogenannten „gefährlichen Hund“ handelt. Zur Bezeichnung „gefährliche Hunde“ zählen derzeit die Rassen American Staffordshire Terrier, Pittbull Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier sowie alle Kreuzungen mit diesen Rassen.

Sind Sie Besitzer eines Hundes, der einer der genannten Rassen zuzuordnen ist, so müssen Sie darüber hinaus auch noch weitere Auflagen für die Hundehaltung erfüllen.

Die Sachkundeprüfung im Fall von gefährlichen Hunderassen kann allerdings nur beim zuständigen Veterinäramt Ihres Kreises erfolgen. In diesem Fall stehen wir Ihnen für eine Beratung oder für Fragen gerne zur Verfügung. Für alle anderen Hunderassen können Sie die Sachkundeprüfung gerne bei uns direkt in unserer Kleintierpraxis absolvieren.